08.02.2021, 18:13
Hallo da draußen,
ich weiß natürlich, dass das hier keine Rechtsberatung ist - aber wie ist denn eure persönliche Einschätzung zu folgender Frage:
Darf ich in meinem Klappentext den Titel eines gemeinfreien Romans nennen? Evtl. auch etwas verfremdet?
Ich weiß natürlich auch, dass das bei urheberrechtlich geschützten Texten absolut superverboten ist, habe auch dunkel im Hinterkopf, dass man da noch nicht mal Andeutungen fallen lassen darf ...
Aber wenn der Text nun mal nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, was dann? Autor aus dem 19. Jahrhundert, keine coole Neuübersetzung in der Jugendsprache von 2021, sondern ganz normal ...
Was meint ihr? Oder vielleicht hat ja sogar jemand nicht nur ein Bauchgefühl, sondern gesicherte Informationen? Das wäre freilich das Sahnehäubchen
Schöne Grüße und schon mal besten Dank für eure Meinungen,
Pi
ich weiß natürlich, dass das hier keine Rechtsberatung ist - aber wie ist denn eure persönliche Einschätzung zu folgender Frage:
Darf ich in meinem Klappentext den Titel eines gemeinfreien Romans nennen? Evtl. auch etwas verfremdet?
Ich weiß natürlich auch, dass das bei urheberrechtlich geschützten Texten absolut superverboten ist, habe auch dunkel im Hinterkopf, dass man da noch nicht mal Andeutungen fallen lassen darf ...
Aber wenn der Text nun mal nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, was dann? Autor aus dem 19. Jahrhundert, keine coole Neuübersetzung in der Jugendsprache von 2021, sondern ganz normal ...
Was meint ihr? Oder vielleicht hat ja sogar jemand nicht nur ein Bauchgefühl, sondern gesicherte Informationen? Das wäre freilich das Sahnehäubchen
Schöne Grüße und schon mal besten Dank für eure Meinungen,
Pi