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Copyright im Klappentext
Was darf man und was nicht?
#1
Question 
Hallo da draußen,

ich weiß natürlich, dass das hier keine Rechtsberatung ist - aber wie ist denn eure persönliche Einschätzung zu folgender Frage:

Darf ich in meinem Klappentext den Titel eines gemeinfreien Romans nennen? Evtl. auch etwas verfremdet?

Ich weiß natürlich auch, dass das bei urheberrechtlich geschützten Texten absolut superverboten ist, habe auch dunkel im Hinterkopf, dass man da noch nicht mal Andeutungen fallen lassen darf ...

Aber wenn der Text nun mal nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, was dann? Autor aus dem 19. Jahrhundert, keine coole Neuübersetzung in der Jugendsprache von 2021, sondern ganz normal ...

Was meint ihr? Oder vielleicht hat ja sogar jemand nicht nur ein Bauchgefühl, sondern gesicherte Informationen? Das wäre freilich das Sahnehäubchen Big Grin 

Schöne Grüße und schon mal besten Dank für eure Meinungen,
Pi
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#2
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so richtig, was du eigentlich zu tun beabsichtigst.
Keiner schreibt besser als der, der schreibt, was ich gern lese.
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#3
Sorry, warum solltest Du das nicht dürfen?? Wenn Du etwas zitierst, dann nenne halt das Zitat (nicht wie Euer Minister Gutenberg oder unsere Ministerin Aschbacher in ihren akademischen Arbeiten ;-)

Und Urheberrecht erlischt nach 70 Jahren (unverbindliche Auskunft)
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#4
Ja, ich war etwas übervorsichtig. Inzwischen habe ich mal bei KDP nachgefragt, ich denke, bei anderen Distributoren oder Verlagen dürfte Ähnliches herauskommen - die hatten mit dem Gedanken jedenfalls keinerlei Probleme.
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